Die Dauer der Versteigerung kann pauschal nicht genau angegeben werden, da verschiedene Faktoren Einfluss darauf haben.
Der Antrag muss bearbeitet werden. Fehlende Unterlagen müssen beschafft und nachgereicht werden. Der Antrag muss genehmigt werden. Es werden Gutachter beauftragt. Die Erstellung des Gutachtens dauert. Einsprüche verzögern das Verfahren. Am Ende wird der Versteigerungstermin festgesetzt, wenn dieser nicht aufgrund irgendwelcher anderer Notwendigkeiten wieder verschoben werden muss.
Planen Sie so etwas mindestens ein bis zwei Jahre, besser drei oder vier Jahre für das gesamte Verfahren ein.
Die Miterben können das Verfahren durch Einsprüche verzögern, somit kann sich der Zeitraum einer Teilungsversteigerung noch viel länger hinziehen.
Das Amtsgericht leitet das Verfahren zur Teilungsversteigerung ein und informiert darüber alle Erben.
Zeitgleich wird im Grundbuch eingetragen, dass eine Versteigerung durchgeführt wird. Anschließend werden Gutachter beauftragt, den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln.
Wenn alle Beteiligten den Wertansätzen aus den Gutachten zugestimmt haben und keine weiteren Einsprüche bestehen, bestimmt das Gericht wird den Termin der Versteigerung.
Der Versteigerungstermin wird in der Regel erst für das darauffolgende Jahr bestimmt.
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